Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Gültig ab 01.10.2022 – Havelhunde, Eichhorstweg 5, 14776 Brandenburg an der Havel
1. Anmeldung
Zwischen dem Hundehalter und Havelhunde wird ein Vertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Vertrages. Havelhunde weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines jeden Vertrages sind. Jeder Hundehalter versichert in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Havelhunde Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit Havelhunde einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Gesundheit
2.1. Impfschutz und Parasiten
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund einen gültigen Impfschutz über die folgenden genannten Impfungen besitzt: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Havelhunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Havelhunde übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Auf Verlangen hat der Hundehalter den Impfpass vorzulegen.
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund regelmäßig entwurmt (ca. alle drei Monate bzw. nach einer positiven Kotuntersuchung) und regelmäßig prophylaktisch gegen Flöhe und Zecken behandelt wird und somit ungezieferfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, gehen Folgeschäden zu Lasten des Hundehalters.
2.2. Krankheiten und Charakter
Der Hundehalter ist verpflichtet Havelhunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Vertragsabschluss zu informieren.
Sollte der Verdacht einer Erkrankung des Hundes bestehen, muss der Hundehalter der Bitte einer Vorstellung beim Tierarzt durch Havelhunde nachkommen.
Der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung des Hundes ist ausdrücklich und unverzüglich vom Hundehalter bekanntzugeben.
Havelhunde übernimmt keine Haftung für immungeschwächte Hunde (z.B. Welpe, Senior, Krankheit) und/oder Hunde mit genetisch bedingten Dispositionen (z.B. Brachyzephalie, Neigung zum Kreuzbandriss) und deren Folgen.
2.3. Tierarzt
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
2.4. Läufigkeit
Dem Hundehalter ist bekannt, dass er die Läufigkeit bzw. den Zeitpunkt der nächsten Läufigkeit seines Hundes ausdrücklich mitteilen muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben oder an der Hundeschule teilnehmen und dieses verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin, Übertragung von Krankheiten, Aggressionen unter den Hunden etc.) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
2.5. Hunde aus dem Ausland
Der Hundehalter versichert, dass sein aus dem Ausland stammender bzw. aus dem Ausland zurückkehrender Hund auf gängige Krankheiten (z.B. Mittelmeerkrankheiten) getestet wird. Die entsprechenden Untersuchungen finden unmittelbar nach der Einreise und zusätzlich unter Berücksichtigung der Inkubationszeit bzw. nach 6 Monaten statt. Der Hundehalter hat einen Nachweis zu erbringen.
3. Hundeschule und Hundeinternat
3.1. Mitwirkungspflicht Kunde
Der Hundehalter hat sich an die Anweisungen von Havelhunde zu halten und so aktiv am Veranstaltungsziel mitzuwirken. Insbesondere das Ableinen, das Abnehmen eines Maulkorbs, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung von Havelhunde erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu führen, dass Trainer, Kursteilnehmer und deren Hunde, sowie dritte Personen nicht gefährdet werden. Jegliche Handlung geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für entstehenden Schaden.
3.2. Trainingserfolg und -dauer
Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters abhängt. Des Weiteren kann keine Zeitdauer für notwendiges Training genannt werden, da dies ebenfalls von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters und der persönlichen Entwicklung des Hundes abhängt.
3.3. Hundeinternat
Dem Hundehalter ist bewusst, dass sich sein Hund durch Ortswechsel, Führung durch andere Personen und wechselnden Rahmenbedingungen anders verhalten kann als durch Havelhunde beschrieben und trainiert.
Zudem weist Havelhunde ausdrücklich darauf hin, dass ständige Ortswechsel (z.B. Wechsel zwischen Hundeinternat und Hundehalter) zu starken Rückschlägen im Training und unerwünschten Charakterveränderungen des Hundes führen kann. Dies ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Ist der Hund zum Zwecke der Weitervermittlung im Hundeinternat untergebracht, so leistet Havelhunde Vermittlungshilfe, d.h. es wird gemeinsam nach geeigneten neuen Hundehaltern gesucht und entsprechend alle Parteien beraten. Der Vermittlungsvertrag wird zwischen dem bisherigen und dem neuen Hundehalter geschlossen. Havelhunde übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung und kann nicht für eventuell entstehende Schäden belastet werden.
4. Hundebetreuung (Pension, Internat)
4.1. Haltung
Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Beratungsgespräch bei einem Kennenlerntermin von Havelhunde eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
4.2. Freilauf
Havelhunde gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.
4.3. Gruppenhaltung
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund (auch unbeobachtet) in einer Hundegruppe betreut wird und sich während der Betreuung (auch unbeobachtet) in den Räumlichkeiten oder auf dem Freilauf aufhält. Er ist informiert über die Risiken die eine Gruppenhaltung mit sich bringen kann. Verletzungen des Hundes durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Hundehalter zu tragen.
Unverträglichkeiten müssen vor Aufenthalt ausdrücklich mitgeteilt werden und finden dann die entsprechende Berücksichtigung in der Gruppenhaltung. Verschweigt oder teilt der Hundehalter die Unverträglichkeiten nicht mit, gehen alle daraus entstandenen Schäden zu dessen Lasten.
4.4. Pensionsdauer
Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung kann der Hund am darauffolgenden Tag einem Tierheim zugeleitet werden. Das Tierheim wird von Havelhunde ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
4.5. Pflichten
Der Hundehalter wird durch Havelhunde unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Havelhunde der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist und er im Falle eines Notfalles jeder Zeit zu erreichen ist. Sollte dies nicht durch den Hundehalter machbar sein, muss dieser bei Vertragsabschluss einen weisungsbefugten Notfallkontakt angeben.
4.6. Vollmacht
Der Hundehalter erteilt Havelhunde die Vollmacht seinen Hund bei Verlust während der vertraglich vereinbarten Unterbringungsdauer aus einem Tierheim abzuholen. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters, wenn der Verlust aufgrund fehlender Charakterbeschreibungen entstand. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten von Havelhunde, wenn der Verlust aufgrund grober Fahrlässigkeit durch Havelhunde entstand.
4.7. Parasitenbehandlungen
Ist der Hund längere Zeit bei Havelhunde untergebracht, so gelten die Bestimmungen nach „2.1. Impfschutz und Parasiten“. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, entscheidet Havelhunde in Absprache mit dem behandelten Tierarzt, welches Mittel zur Entwurmung und zur prophylaktischen Behandlung von Flöhen und Zecken eingesetzt wird. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
4.8. Rückgabe
Wird bei Abholung des Hundes nach der Unterbringung bei Havelhunde keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung durch beide Vertragspartner getroffen, kann im Nachgang keine Beanstandung zum Zustand des Hundes erfolgen.
5. Zahlung
5.1. Allgemeine Informationen
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der Hundehalter ist nicht berechtigt wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Verspätungen des Hundehalters gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
5.2. Verbindliche Anmeldung
Durch die Anmeldung zu einer Dienstleistung von Havelhunde verpflichtet sich der Hundehalter zur Zahlung der anfallenden Kosten im Voraus zu den im Vertrag genannten Bedingungen.
5.3. Aktuelle Preise
Havelhunde bietet folgende Dienstleistungen zu den genannten Preisen an:
Hundeschule Einzelstunde (60 Minuten): 70,00 EURO
Hundeschule Intensivtraining (240 Minuten): 250,00 EURO
Hundepension (je angefangener Tag pro Hund): 30,00 EURO
Hundeinternat (je angefangener Tag pro Hund): 40,00 EURO
Hundeinternat (Jahresplatz für einen Hund): 12.000,00 EURO
Weitere Angebote wie Seminare, Workshops, Hundewanderungen etc. werden gesondert gelistet.
6. Rücktritt
6.1. Rücktritt durch den Hundehalter
Ein Rücktritt durch den Hundehalter ist in schriftlicher Form bis zur vertraglich geregelten Zahlungsfrist möglich. Sollte Havelhunde das Schreiben nicht innerhalb dieser Frist vorliegen, kann die gesamte gebuchte Leistung trotzdem voll berechnet werden.
6.2. Rücktritt durch Havelhunde
Havelhunde behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a. Der Hundehalter gegen jegliche Vertragsbestimmung verstößt
b. Der Hundehalter bewusst Sachverhalte verschweigt
c. Der Hundehalter Veranstaltungen etc. bewusst stört
d. Der Hundehalter ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist
e. Der Hundehalter sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält
Bereits gezahlte Dienstleistungen, auch für nicht in Anspruch genommene Leistungen, werden nicht erstattet.
Havelhunde behält sich vor Termine aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesen Fällen wird die vereinbarte Leistung an einem anderen Termin nachgeholt. Dem Hundehalter entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.
7. Haftung
Havelhunde schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Havelhunde übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Der Hundehalter haftet für die von sich und seinem Hund, seinen Begleitpersonen sowie von weiteren mitgebrachten Hunden verursachten Schäden.
Des Weiteren hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen, dass durch ihn beauftragte Dritte bzw. Begleitpersonen Kenntnis über die allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Inhalt erhalten und mit Vertragsabschluss ebenso an diese gebunden sind. Bei Verstößen durch den Hundehalter oder durch ihn beauftragte Dritte bzw. Begleitpersonen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Hundehalter und kommt für die entstandenen Schäden auf.
Der Hundehalter versichert, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist auf Verlangen vorzulegen. Stellt sich heraus, dass eine Versicherung nicht bestanden hat oder die Versicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, dann ist der Hundehalter zum Ersatz des gesamten entstandenen Schadens verpflichtet.
Im Falle einer Auseinandersetzung mit anderen zu betreuenden Hunden, kommen ausschließlich die jeweiligen Hundehalter für eventuell entstehende Tierarztkosten und/oder Personen- und Sachschäden auf.
Schäden an Einrichtungen und Gegenständen von Havelhunde, welche durch den Hund verursacht werden, sind durch den Hundehalter zu regulieren. Der Hundehalter haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt Havelhunde keine Haftung.
8. Urheberrecht
Inhalt und Gestaltung jeglicher Unterlagen, Fotos und Videos von Havelhunde unterliegen dem Urheberrecht. Havelhunde behält sich alle Rechte ausdrücklich vor. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Verleih bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Havelhunde. Gleiches gilt ausdrücklich bei der Informationsweitergabe (Texte, Fotos, Videos etc.) zu Internatshunden. Havelhunde kann bei Verstoß jederzeit Schadenersatzansprüche geltend machen.
9. Bild- und Tonaufnahmen
Havelhunde weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Bild- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt sind.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.
11. Schlussbestimmungen
Eine etwaige Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirkung dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.